Radiosendung am 19.01.2013: Hat die Arbeit von Amnesty Erfolg?

Quelle: Stock.XCHNGHat die Arbeit von Amnesty International Erfolg? Kann man gegen Menschenrechtsverletzungen denn etwas tun? Ist das Schreiben von Briefen nicht nutzlos? Das sind Fragen, die wir oft gestellt bekommen. Obwohl unsere Arbeit ziemlich erfolgreich ist, sind die Ergebnisse den Wenigsten bekannt.

Dabei ist das Geheimnis unserer Erfolges eigentlich gar keines: Menschenrechtsverletzer fürchten die Öffentlichkeit. Diese Tatsache hat Amnesty für sich genutzt und unterschiedliche Methoden entwickelt, um die Verletzung von Menschenrechten und ihre Verursacher ins Licht zu rücken.

Die „Briefe gegen das Vergessen“, unsere Eilaktionen und Unterschriftenlisten sind einige dieser erfolgreichen Methoden. Weltweit beteiligen sich Menschen aus den verschiedensten Ländern an unseren Aktionen und helfen per E-Mail, Brief oder Fax, drohende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder begangene aufzuklären.

Mehr dazu in unserer Radiosendung am 19. Januar 2013 um 17.00 Uhr bei Radio Rheinwelle, zu empfangen auf UKW 92,5 MHz.

Urgent Action USA: Drohende Hinrichtung von Anthony Haynes

Am 18. Oktober 2012 soll Anthony Haynes in Texas, USA hingerichtet werden. Haynes war 1999 für den Mord an dem Polizisten Kent Kincaid verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt im Mai 1998 war Haynes 19 Jahre alt. Während des Verfahrens waren immer wieder Vorwürfen über Rassendiskriminierung, unzulänglichen rechtlichen Beistand und Fehlverhalten der Justizbehörden erhoben worden. Wir appellieren an den Begnadigungsausschuss und den Gouverneur von Texas, die Hinrichtung von Anthony Haynes auszusetzen und das Todesurteil umzuwandeln. Ihr könnt uns ganz einfach unterstützen.

Das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk entschied 2009, dass Anthony Haynes ein neues Verfahren erhalten könnte. Diese Entscheidung wurde vom Obersten US-Gericht jedoch wieder aufgehoben, es verwies den Fall zurück an das Bundesberufungsgericht. Diesmal bestätigte das Gericht das Todesurteil, obwohl es erklärte, dass die „Indizienhinweise auf eine vorsätzliche rassistische Diskriminierung in diesem Fall“ einen „gewissen Überzeugungswert“ haben. Dabei kam auch zur Sprache, dass der Richter bei der Befragung der potentiellen Geschworenen mit der Reinigung von zwei Waffen beschäftigt war. Ein solches Verhalten sei „nicht löblich“, erklärte das Gericht, es lehnte aber den Antrag ab, die Entscheidung des Richters aufgrund seines Verhaltens aufzuheben.

Bitte setzt Euch dafür ein, dass Anthony Haynes nicht hingerichtet wird und das Todesurteil umgewandelt wird. Bitte schreibt Eure Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 18. Oktober 2012 eintreffen.

>> Weitere Informationen zu dem Fall, Formulierungsvorschläge und Adressen gibt es auf der Website von Amnesty Deutschland.